Im Trauerfall

Wenn das Licht erlischt, bleibt die Trauer.
Wenn die Trauer vergeht, bleibt die Erinnerung.

Bei einem medizinischen Notfall kontaktieren Sie den Notarzt unter der Nummer 112. Ist der Todesfall eingetreten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117.
Wenn der Arzt den Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Sie dürfen sich, falls Sie vorher Fragen haben, auch schon gerne an uns wenden. Oftmals dauert es längere Zeit, bis der Arzt vor Ort ist und es gibt schon Fragen, die Sie bewegen.
Tritt der Sterbefall in einem Altenheim oder Krankenhaus ein, wird sich die Einrichtung um die ärztliche Leichenschau mit Ausstellung der Todesbescheinigung kümmern. Auch hier können Sie schon vorab mit uns Kontakt aufnehmen.

Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Dazu benötigt das Standesamt eine Sterbefallanzeige. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die nötigen Behördengänge und Erledigung der Formalitäten.

Für die Erledigung aller Formalitäten sowie für das Ausstellen der Sterbeurkunde/n ist die Vorlage einiger Dokumente im Original notwendig:

  • Personalausweis und Reisepass des/der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung - wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt

Personenstandsurkunden:

  • bei ledigen Personen:
    Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern mit entsprechendem Geburtseintrag
  • bei verheirateten Personen:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch mit entspr. Eintragungen
  • bei geschiedenen Personen:
    • Geburtsurkunde,
    • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch mit entspr. Eintragungen
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei verwitweten Personen:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Sterbeurkunde des Ehepartners oder Familienstammbuch mit entsprechenden Eintragungen

Wenn wir die gesamte Abwicklung aller Formalitäten übernehmen sollen benötigen wir außerdem:

  • Versicherungskarte der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
  • Aktuelle Rentenbescheide oder Rentenversicherungsnummer
  • wenn vorhandene Grabstelle genutzt werden soll
    • die Graburkunde
    • Bestattungsvorsorgevertrag oder entsprechende Verfügungen
  • Police von eventuell vorhandener Sterbegeldversicherung